Argumente

Nachfolgend die Argumente für einen Autokredit bzw. die Initiative.

1. Vorwärts kommen!

Über 6‘000 öffentliche Verkehrsmittel verkehren auf den Schweizer Strassen. Trams, Trolleybusse, Postautos etc. sind auf einen flüssigen Verkehr genauso angewiesen wie Autofahrer und Lastwagen. Gerade in den Agglomerationen und Städten müssen sich verschiedene Verkehrsmittel auf kleinstem Raum unbehindert nebeneinander fortbewegen können. In diesen Gebieten ist die Stauproblematik am grössten, weil Sanierungen und Ausbauten zu lange versäumt wurden.

Das Volk hat im Februar 2014 die FABI-Vorlage deutlich angenommen, mit welcher die Finanzierung der öV-Projekte mehrheitlich sichergestellt ist. Die Initianten respektieren diesen Volksentscheid: Bereits gesprochene Mittel, welche in den öffentlichen Verkehr fliessen, sollen daher weiterhin dafür eingesetzt werden. Nun ist es wichtig, auch die Strasseninfrastruktur nicht zu vernachlässigen, damit in Zukunft wieder ein planbares und sicheres Vorwärtskommen auf den Strassen garantiert ist.

Dazu müssen auch die kantonalen Strassen intakt sein. Und auch hier sind Investitionen nötig. Dank der Initiative würden den Kantonen und Gemeinden mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Denn die sog. nicht werkgebundenen Beiträge vom Bund an die Kantone würden sich erhöhen. Dieser Beitrag beträgt heute zehn Prozent der zweckgebundenen Einnahmen der Mineralölsteuer. Mit der vollständigen Zweckbindung der Mineralölsteuer würden automatisch zehn Prozent von 1,5 Milliarden – also 150 Millionen Franken – zusätzlich an die Kantone fliessen. Diese geben einen Teil davon an die Gemeinden weiter für den Bau und Unterhalt der Gemeindestrassen.

Die Befürchtung der Kantone, dass sie von Sparmassnahmen des Bundes in anderen Bereichen getroffen werden könnten, sind unberechtigt und reine Behauptungen der Gegner. Die angedrohten Sparmassnahmen würden im Parlament kaum eine Mehrheit finden.

2. Sichere Strassen schützen Leben

In den letzten 20 Jahren hat sich der Verkehr auf den Nationalstrassen mehr als verdoppelt. Auf vielen Abschnitten stossen die Strassen an ihre Kapazitätsgrenzen. Engpässe müssen dringend beseitigt werden. Umfahrungen von Wohnquartieren würden vielerorts mehr Ruhe und vor allem mehr Sicherheit garantieren. Städte, Dörfer und Agglomerationen müssen dringend vom Verkehr entlastet werden.

Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Der Verkehr nimmt weiterhin jährlich zu. Auf den Nationalstrassen wird es zunehmend enger. In Städten und Agglomeration muss der öffentliche Verkehr immer mehr Pendler transportieren. 3, 7 Mio. Menschen pendelten schon 2012 täglich zur Arbeit. Viele verschiedene Verkehrsmittel müssen unbehindert nebeneinander funktionieren. Mehr Leute und mehr Verkehrsmittel bedeutet: Die Unfallgefahr nimmt frappant zu. Bei der Verkehrsinfrastruktur zu sparen wäre verheerend. Nötige Investitionen müssen umgehend realisiert werden.

3. Schluss mit Stau

Die Überlastung des Strassennetzes ist nicht nur ärgerlich – sie nimmt vor allem unaufhaltsam zu. Die Agglomerationsräume sind in über 90 Prozent der Staus betroffen, weil sich hier lokale, regionale und nationale Verkehrsnetze überlagern. Die Anzahl Staustunden, die sich seit 2008 auf dem Schweizer Nationalstrassennetz verdoppelt hat, beweisen dies. 2014 standen die Schweizerinnen und Schweizer 21‘541 Stunden im Stau. Der Hauptgrund sind Verkehrsüberlastungen. Diese sind für drei Viertel aller Staustunden verantwortlich. Das kostet die Schweizer Steuerzahler, aber auch die Wirtschaft, jährlich rund 2 Milliarden Franken (Zeit-, Energie-, Umwelt- und Unfallkosten).

Um diese Kosten zu senken, sind Investitionen in das Strassennetz nötig. Industrie- und Gewerbebetriebe würden davon besonders profitieren – und damit auch die Konsumenten. Denn der mit Abstand wichtigste Verkehrsträger ist nach wie vor die Strasse (siehe Grafik unten). Mehr als drei Viertel des Personenverkehrs findet auf der Strasse statt. Nur 15 Prozent des Verkehrs werden über die Schiene abgewickelt. Ohne den individuellen Personen- und Güterverkehr käme die Schweizer Wirtschaft zum Erliegen. Die gute und punktgenaue Erreichbarkeit ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen, Industriebetriebe und die öffentliche Verwaltung. Auch viele Familien und Privatpersonen sind auf das Auto angewiesen.

4. Strassengeld gehört der Strasse

Rund 60 Prozent der Bundesausgaben für den Verkehr fliessen in den öffentlichen Verkehr. Dagegen werden nur 36 Prozent in den Strassenverkehr investiert, obwohl dieser dem Bund einnahmeseitig ein Vielfaches mehr abliefert – rund 9 Milliarden Franken sind es jährlich! Dazu gehören die Mineralölsteuer, die Mehrwertsteuer, die Nationalstrassenabgabe, die Motorfahrzeugsteuer und die Schwerverkehrsabgabe. Seit den 1960er Jahren haben sich die Abgaben mehr als versechsfacht. Mit dem NAF will der Bundesrat die Mineralölsteuer weiter erhöhen. Eine teurere Autobahnvignette lehnte das Volk zwar ab. Dennoch wollen Politiker in Bundesbern im Rahmen der NAF-Vorlage eine Erhöhung der Vignette durchbringen. Wenn kein Gegensteuer kommt, wird dieser Raubzug auf den Geldbeutel der Autofahrer im gleichen Stil weitergehen. Schon heute liefert der Autofahrer rund 60 Prozent des Literpreises Benzin dem Staat ab.

Dabei gehört das Verursacherprinzip zu den Grundprinzipien der Bundesverfassung. Dieses verlangt, dass derjenige, der Kosten verursacht, für diese auch selber aufkommen muss. Die Gegner der Initiative drohen mit Sparprogrammen. Sie führen Ausgaben für die Landwirtschaft, die Landesverteidigung und die Bildung ins Feld. Offenbar geht vergessen, dass mit Annahme der Initiative lediglich 2 % des Bundeshaushaltes (66 Mrd. Franken) für allgemeine Zwecke wegfallen würden. Zur Erinnerung: Als die Schweizerische Nationalbank am 15. Januar 2015 den Franken-Mindestkurs freigab, mussten Tausende Betriebe in der Schweiz quasi über Nacht über 15 Prozent Einsparungen vornehmen. Sparmassnahmen von 5-10% gehören zum unternehmerischen Alltag – dazu muss jedes Unternehmen in der Lage sein. Auch der Bund könnte problemlos 2% der Ausgaben einsparen. Die angedrohten Sparmassnahmen sind nicht nur unrealistisch – sie sollen einzig dazu dienen, Verunsicherung zu schüren und die Initiative zu verhindern.

5. Ausgewiesener Finanzbedarf – Strasse benötigt dringend Geld

Das schweizerische Nationalstrassennetz stösst an seine Kapazitätsgrenzen. Seit 1995 ist die gesamte Strassenlänge konstant geblieben. Nur das Nationalstrassennetz hat sich zwischen 1995 und 2012 um 17 Prozent verlängert. Trotz der misslungenen milliardenschweren Umverteilung von der Strasse auf die Schiene gehen die Prognosen von einer weiteren Zunahme des Strassenverkehrs in den nächsten Jahren aus. Mehr Menschen mit mehr Fahrzeugen bedeutet noch mehr Verkehr. Der Ausbau und Unterhalt der Strasse muss jetzt vorangetrieben werden. Der Investitionsbedarf ist enorm. In der gesamten Schweiz warten viele Städte, Agglomerationen und Dörfer auf den Bau oder die Erweiterung von Umfahrungs- und Zugangsstrassen. Je älter die Strassen sind, desto teurer wird der Unterhalt.

Diese Ausgangslage macht klar: Die Strasse benötigt die Einnahmen aus dem Strassenverkehr dringend zur Finanzierung der eigenen Projekte. Die bestehenden Rückstellungen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) sind bis Ende 2018 vollständig abgebaut. Die Finanzierungslücke beträgt ab dann etwa 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Der Strassenverkehr ist also auf finanzielle Mittel angewiesen. Es kann nicht sein, dass angesichts dieser Ausgangslage die Strassengelder zuerst zur Finanzierung der Bahninfrastruktur oder zur Aufbesserung der ordentlichen Bundeskasse verwendet werden und die Strasse sich deshalb nicht mehr selber finanzieren kann.

6. Demokratie stärken: Strassenbenützer müssen mitreden können

Es ist störend, dass die Strassenbenützer zwar immer mehr Abgaben bezahlen müssen, bei der Erhöhung derselben aber nicht immer mitentscheiden können. Das betrifft z.B. die Schwerverkehrsabgabe (Art. 8 und 9) und den Kompensationsaufschlag auf Treibstoffen (Art. 26 CO2-Gesetz). Gerade vor dem Hintergrund, dass die Abgabenlast weiter zunehmen wird, ist es wichtig, dass die Mitsprachemöglichkeit der Strassenbenützer in der Verfassung verankert wird. Wenn Autofahrer bezahlen sollen, dann müssen sie auch das Sagen haben. In einer direkten Demokratie führt dieser Weg bekanntlich nur über die Urne. Daher sollen Beschlüsse zur Einführung oder Erhöhung von Steuern, Abgaben oder Gebühren, welche den gewerblichen oder privaten Strassenverkehr betreffen, zwingend einem Volksentscheid unterstehen.